Bei einer Zusagequalifizierung prüfen wir die Umstände und die Umsetzung des Bundesarbeitsgerichtsurteil von 2014, des Bundesarbeitsgerichtsurteil 2016 und erarbeiten die arbeitsrechtlichen Handlungsempfehlungen mit Anrechnungsklausel zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Sie erhalten von uns für die Erfüllung Ihrer Rechtsverpflichtung eine individuelle Zusagequalifizierung, welche mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei für Sie entworfen wurde.
Um Ihnen den Umsetzungsprozess zu erläutern, sollten wir einen Termin vereinbaren.