So ist Ihr Nachwuchs optimal versichert
Eine Schwangerschaft dauert meist 40 Wochen – und doch kommt das Baby dann meist schneller, als gedacht und man hat das Gefühl: Da sind noch so viele offene Fragen, so viele Dinge, an die man denken muss!
Wir können Ihnen natürlich nicht bei der Namenswahl oder bei der Auswahl des richtigen Wickeltisches helfen. Aber viel wichtiger ist doch sowieso, dass Ihr Baby und das neue Familienglück rundum und gegen alle Gefahren abgesichert sind, oder? Wir geben einen Überblick, was es zum Versicherungsschutz für Babys und Kinder zu beachten gilt:
Krankenversicherung
Hoffentlich ist Ihr Baby kerngesund und hat nur ab und an mit einer laufenden Nase oder mal ein bisschen Husten zu kämpfen. Aber auch in dem Fall muss ihr Kind mal zum Arzt: Check-ups, Impfungen, etc. Sprich: Es ist unerlässlich, dass ihr Nachwuchs vom ersten Tag an richtig gut versichert ist!
Wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind, ist das Kind über die Familienversicherung der Krankenkasse mitversichert – ohne, dass weitere Kosten entstehen. Beantragen Sie dazu einfach nach der Geburt die Aufnahme Ihres Babys in Ihre Krankenversicherung. Bei den meisten Kassen können Sie dies inzwischen auch ganz bequem online tun.
Für den Fall, das beide Eltern privat krankenversichert sind braucht auch das Kind einen privaten Versicherungsschutz. Für privat versicherte Kinder sind auch eigene Versicherungsprämien zu bezahlen, allerdings gibt es bei vielen Anbietern spezielle Kinder- und Jugendtarife. Lassen Sie sich hierzu am besten beraten, um den für Sie günstigsten Tarif zu bekommen!
Und wenn ein Elternteil gesetzlich und das andere privat krankenversichert ist? Dann kommt es darauf an, wer der Hauptverdiener ist: Wenn der privat Versicherte das höhere Einkommen hat und mehr als 59.400€ brutto im Jahr verdient, so kann das Kind nicht kostenlos gesetzlich mitversichert werden, sondern muss in der privaten Krankenversicherung oder beitragspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden.
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist ohnehin obligatorisch. Wer sich bislang vor dem Thema gedrückt hat, sollte es aber mit einem Kind im Haus endgültig mal angehen, denn: Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie im Unglücksfall eines verursachten Schadens vor dem finanziellen Ruin durch Schadenersatzansprüche anderer. Und das gilt auch für Schäden, die Ihr Kind verursacht hat:
Beim Spielen Omas Brille zerstört? Mit dem Essen gespielt und die teure Seidenbluse der Patentante ruiniert? An der Tischdecke hochgezogen und nicht nur das gesamte Geschirr, sondern auch das neue Handy von Freunden zertrümmert? An solche kleineren und größeren Unglücke müssen Sie sich mit einem Kind im Haus gewöhnen! Gut, dass Sie das nicht auch finanziell teuer zu stehen kommt, wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben!
Unfallversicherung
So, wie die gesetzliche Unfallversicherung Sie lediglich bei Arbeitsunfällen oder Unfällen auf dem Weg zur Arbeit versichert, so deckt Sie auch für Ihr Kind nur Unfälle im Kindergarten oder in der Schule und auf dem Weg dorthin ab.
Die meisten Unfälle passieren aber in der Freizeit: Beim Klettern auf Bäume, im Sportverein oder beim Spielen auf der Straße – Kinder sind einfach sehr neugierig und haben meist leider kein Gefühl für Gefahren.
Eine private Unfallversicherung kann leider auch nicht verhindern, dass Ihrem Spross beim neugierigen Erkunden der Welt etwas passiert. Aber im Fall der Fälle sorgt sie dafür, dass aus dem Unglück nicht auch noch ein finanzielles Fiasko wird, denn sie unterstützt Sie im Falle bleibender Schäden und Behinderungen durch eine einmalige Kapitalzahlung. Auch eine monatliche Unfallrente ist Bestandteil einer guten Unfallversicherung; Tage- Krankenhaustage- und Genesungsgeld sind optionale Zusatzleistungen. Das Gute daran: Ein solch umfassender Schutz für Ihr Kind ist bereits für weniger als 10€ im Monat zu bekommen!
Kinderinvaliditätsversicherung
Was für Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, ist für Ihren Nachwuchs die Kinderinvaliditätsversicherung: Sie sichert die finanzielle Zukunft im Falle einer dauerhaften Invalidität durch Unfall oder – und das ist der entscheidende Unterschied zur Unfallversicherung – Krankheit.
Kinderinvalidität – Das Wort alleine klingt schon so unangenehm und die Vorstellung, dass ihrem Kleinen ein dauerhafter Schaden zugefügt wird, ist für Eltern unerträglich. Nichtsdestotrotz sollten Sie sich mit dem Thema beschäftigen, denn sollte es doch zum Worst-Case-Szenario kommen, dann sollen Sie all Ihre Zeit und Energie in die Fürsorge und Pflege Ihres Kindes stecken können und sich nicht um finanzielle Belastungen sorgen müssen!
Auch bei der Kinderinvaliditätsversicherung gibt es meist wieder die Wahl zwischen einer Einmalzahlung und einer lebenslangen Rente. Ideal ist allerdings eine Kombination aus Beidem: Eine Kapitalzahlung, mit der Beispielsweise die behindertengerechte Ausstattung Ihres Hauses finanziert werden kann und monatliche Zahlungen, mit denen Medikamente, Therapien und Ähnliches bezahlt werden.
Beim Vertragsabschluss sind Sie verpflichtet, alle Bekannten Krankheiten oder Auffälligkeiten anzugeben und auch Ihren Kinderarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Wenn hier – absichtlich oder unabsichtlich – ein Fehler passiert, kann die Versicherung das im Zweifelsfall zum Anlass nehmen, die Zahlungen zu verweigern. Seien Sie hier also besonders sorgfältig!
Sorgfalt walten lassen sollten Sie auch bei der Prüfung des Kleingedruckten: Hier stehen oftmals Versicherungsausschlüsse, also Szenarien und Einzelfälle, die den Versicherungsschutz mindern oder ganz ausschließen. Viele Versicherungen schließen so beispielsweise Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aus. Darunter fallen Störungen der geistigen Entwicklung wie Lernbehinderungen und ADHS, die statistisch gesehen zu den häufigsten Ursachen für Schwebehinderungen im Kindesalter zählen!
Gut versicherte Eltern bringen finanzielle Sicherheit fürs Kind
Gehen wir einmal davon aus, dass Ihr Kind gesund und munter ist und sich prächtig entwickelt. Dann bleibt noch eine Frage offen: Was tun, wenn der Hauptverdiener der Familie plötzlich ausfällt oder gar ein Elternteil stirbt?
Die Gründung einer Familie ist der Moment, an dem Sie spätestens eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten. Denn ab sofort geht es schließlich nicht mehr nur um Ihr eigenes finanzielles Auskommen, sondern um das Ihres Kindes!
Damit die finanzielle Versorgung selbst im Schlimmsten aller denkbaren Fälle – Ihrem Tod ¬– gesichert ist, empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung – vor allem, wenn ein Elternteil der Alleinverdiener in Ihrer jungen Familie ist, ist eine solche Absicherung quasi unverzichtbar!
Für alle Versicherungen gilt: Lassen Sie sich beraten, um das für Sie optimale Angebot zu finden. Denn den Überblick über alle Versicherungsgesellschaften und -tarife zu haben ist kompliziert und zeitaufwändig – und Sie wollen doch lieber jede freie Minute mit Ihrer Familie verbringen, oder? [dpc_sharing]