Kabinett beschließt die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Damit fällt von 2021 an der Zuschlag für rund 90 Prozent derer vollständig weg, die ihn heute zahlen. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen. Im Ergebnis werden 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler bessergestellt.
Die Steuerzahler werden von 2021 an um rund 10 Mrd. Euro entlastet, bis 2024 steigt diese Entlastungswirkung auf etwa 12 Mrd. Euro. Im Jahr 2018 standen dem Bundeshaushalt durch den Solidaritätszuschlag 18,9 Mrd. Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2019 rechnet die Bundesregierung mit Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag von rund 19,4 Mrd. Euro und 2020 von rund 20 Mrd. Euro.
Die weitgehende Soli-Abschaffung bettet sich ein in die Gesamtstrategie für eine sozial gerechte und wachstumsfreundliche Steuer- und Abgabenpolitik. Davon profitieren insbesondere Familien sowie Personen mit unteren und mittleren Einkommen durch deutlich verbesserte Familienleistungen (z. B. höheres Kindergeld), Sozialabgabensenkungen (z.B. Wiederherstellung Parität bei der Gesetzlichen Krankenversicherung), höhere Grundfreibeträge und den Ausgleich der kalten Progression. Allein die steuerlichen Maßnahmen dieser Regierung erreichen in voller Jahreswirkung ein Volumen, das deutlich über die 25 Milliarden Euro-Marke hinausgehen wird. Es sind somit die umfangreichsten Steuersenkungen seit mehr als zehn Jahren.
Mit dem Fokus auf niedrige und mittlere Einkommen wird das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, gerade diese Einkommensgruppen zu stärken. Das trägt zugleich dem Grundsatz Rechnung, dass starke Schultern mehr tragen sollten als schwache.
Die weitgehende Abschaffung wirkt sich zudem positiv auf die Binnenkonjunktur aus: Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen bleibt mehr auf dem Konto, die dann höheren Nettoeinkommen stärken die Binnenkonjunktur. Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze.