KfW-Förderung für Neubauten/Sanierungen ändert sich ab 01.07.2021
Ab dem 01. Juli 2021 wird auch die Neubau-Förderung der KfW in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integriert. Das bedeutet für alle Bauherren, die besonders effizient und nachhaltig bauen und erneuerbare Energien einsetzen, deutlich mehr Förderung und auch die Option, nur Zuschüsse zu beantragen.
Ab dem 1. Juli 2021 startet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW. Das ändert sich dann für Bauherren in der BEG WG:
- Die neuen Förderprogramme sind Wohngebäude – Kredit (261, 262) und Wohngebäude – Zuschuss (461)
- Alternativ zum Förderkredit mit Tilgungszuschuss steht Bauherren dann auch eine reine Zuschussvariante zur Verfügung
- Erneuerbare-Energien-Bonus und Nachhaltigkeits-Bonus: Für die Effizienzhaus-Varianten Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse und Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse ist eine besonders hohe Förderung möglich. Hier beträgt der mögliche Kreditbetrag 150.000 Euro (statt sonst 120.000 Euro) und der (Tilgungs-)Zuschuss ist jeweils 2,5 Prozent höher als in der klassischen Effizienzhaus-Variante.
- Voraussetzung für die Erneuerbare-Energien-Klasse: Erneuerbare Energien tragen mindestens zu 55 Prozent zur Wärmeversorgung des Gebäudes bei.
- Voraussetzung für die Nachhaltigkeits-Klasse: Es wird ein Nachhaltigkeitszertifikat für das Effizienzhaus ausgestellt.
Parallel zur Effizienzhaus-Förderung kann ab Juli 2021 auch die verbesserte Förderung für Baubegleitung und Fachplanung beantragt werden. Wie bisher auch ist die Begleitung durch einen Sachverständigen / Energieberater bei der KfW-Förderung immer Pflicht!
Zusätzlich gibt es neue Fördermöglichkeiten im Sanierungsbereich. Auch gibt es eine Förderquote Austauschprämie für alte Ölheizungen von bis zu 50%.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.