Absicherung für Unternehmer und Geschäftsführer

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Finanzkanzlei Thomas Pauli

1. D&O-Police
(Directors-and-Officers -Versicherung)

Leitende Angestellte in Unternehmen stehen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung mit ihrem Privatvermögen für Fehlentscheidungen ein – zum einen im Innenverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber, wenn er dort Fehler macht, die einen finanziellen Schaden für das Unternehmen nach sich ziehen. Aber auch im Außenverhältnis hilft die D&O-Police, wenn zum Beispiel Abgaben nicht bezahlt werden und der Geschäftsführer dafür haftbar gemacht werden kann. Auslöser für eine solche Haftung können ganz unterschiedliche Sachverhalte sein.

Nachlässigkeit

Ein Geschäftsführer veranlasst die Lieferung von Waren an einen neuen Kunden, ohne allerdings vorab dessen Bonität prüfen zu lassen. Der Kunde kann nicht zahlen, geht in die Insolvenz und dem liefernden Unternehmen entsteht ein Verlust von mehreren 10.000 Euro. Der Verantwortliche wird von seinem Arbeitgeber in Regress genommen, die D&O-Police springt ein.

Verstoß gegen rechtliche Regelungen

Ein Manager lässt Werbematerial produzieren, das gegen Wettbewerbs- und Markenrecht verstößt – sein Unternehmen wird abgemahnt, die Kosten dafür und für das produzierte Werbematerial liegen bei 65.000 Euro, die die D&O-Police leisten muss.

Fehlerhafte Anträge für Fördermittel

Als Geschäftsführer reicht ein leitender Angestellter Anträge für den Erhalt von Fördermitteln ein – die Unterlagen sind jedoch unvollständig, die Fördermittel werden nicht bewilligt, dem Unternehmen entsteht ein Schaden von über 120.000 Euro. Auch hier springt die D&O-Police ein. Für den Schutzbereich der D&O-Police gibt es viele weitere Anwendungsbereiche:

  • Komplexe Verträge werden ohne Einschaltung eines Experten geschlossen und benachteiligen den eigenen Arbeitgeber.
  • Forderungen werden nicht rechtzeitig eingetrieben, bereits verjährte Forderungen von Kunden werden beglichen.
  • Wegen Nachlässigkeiten bei der Auftragsvergabe werden falsche oder ungeeignete Maschinen gekauft.
  • Durch sorgloses Handeln fällt man auf einen Betrüger herein.
  • Es kommt zu Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften.
    Steuern und Abgaben werden nicht gezahlt.

Das Fazit: Die D&O-Police (auch bekannt als Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Muss-Police für verantwortlich handelnde Angestellte. Auch das Unternehmen sollte ein Interesse daran haben, ein mögliches Fehlverhalten abgesichert zu wissen und übernimmt meist auch die Kosten für die Prämie.

2. Versicherung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit

Auch leitende Angestellte, Manager, Geschäftsführer und Firmeninhaber können so krank werden, dass sie ihren Aufgaben – vielleicht sogar auf Dauer – nicht mehr nachkommen können. Deswegen ist für sie auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, die bei einem gesundheitsbedingten Aus im Job die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zahlt.

Selbstständige sollten auf die Klausel zur Umorganisation des Betriebes achten: Diese Klausel sieht vor, dass die vereinbarte Rente nicht gezahlt wird, wenn der Betrieb so umorganisiert werden kann, dass trotz der Erkrankung für den Versicherten weiterhin die Möglichkeit einer Tätigkeit im Unternehmen bleibt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zumindest dann auf diese Klausel verzichten, wenn durch eine Umorganisation das Einkommen um mehr als 20 Prozent sinken würde.

Entscheidend ist bei Führungspersonen auch das Krankentagegeld – gesetzlich Versicherte erhalten nach Ablauf der Lohnfortzahlung ja maximal den Höchstbetrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt. Er liegt 2022 bei 112,88 Euro pro Tag: Damit werden nach Abzug der Sozialabgaben maximal rund 2.800 Euro gezahlt. Die Differenz zum meist deutlich höheren Nettogehalt muss privat mit einer Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden. Privatversicherte erhalten keine gesetzlichen Leistungen ihres Versicherers und müssen den Verdienstausfall komplett selbst absichern.

Das Fazit: Manager leben wie andere Arbeitnehmer oder Selbstständige auch von ihrer Arbeitskraft und der Fähigkeit, damit Geld zu verdienen. Und diese Fähigkeit sollte abgesichert sein: bei einem dauerhaften Ausscheiden ebenso wie bei einer längeren Krankheit.

Absicherung für Geschäftsführer

3. Absicherung von Geschäftspartnern

Gerade Selbstständige in einer Partnerschaft gehen mit einer gemeinsamen beruflichen Existenz ein hohes Risiko ein – auch finanziell. Und auch der Verlust von leitenden Angestellten kann ein Unternehmen hart treffen. Die Kosten für die Suche nach einem Nachfolger sind exorbitant, wenn ein Headhunter eingeschaltet werden muss. Gute Gründe also, auf das Leben des entsprechenden Personals eine Risikolebensversicherung abzuschließen, um möglichen finanziellen Bedarf zu decken.

Basis für die Absicherung ist in diesem Fall eine sogenannte Keyman-Police: Versicherungsnehmer dieser Lebensversicherung ist das Unternehmen, versichert ist die Schlüsselperson im Unternehmen. Selbstständige sichern sich meist mit einer verbundenen Risikolebensversicherung ab – versichert ist das Leben mehrerer Personen, die Versicherungssumme wird aber nur einmal beim Tod der ersten Person ausgezahlt und kommt dem Unternehmen zugute.

Das Fazit: Ein Unternehmen kann mit der Keyman-Police die wirtschaftlichen Folgen des Todes eines leitenden Mitarbeiters sehr gut auffangen – die Versicherungsleistung verschafft finanziellen Spielraum und hilft, finanzielle Folgen des Todesfalls abzufedern.

4. Altersvorsorge

Versorgungszusagen sind heute bei leitenden Angestellten in der Regel Bestandteil der Vergütungsvereinbarung. Als Berater kann man zu einem verlässlichen und guten Partner von Angestellten und Unternehmen werden, wenn man in der Lage ist, attraktive Versorgungspakete zu schnüren. In der Praxis läuft es bei der Versorgung von leitenden Angestellten vor allem auf die Pensionszusage, die Unterstützungskasse sowie die Direktversicherung hinaus. Die Direktversicherung eignet sich vor allem für junge Geschäftsführer, denen meist aufgrund der Probezeit der Zugang zu anderen Lösungen noch verschlossen ist. Denn die Finanzämter sehen die Versorgung von Geschäftsführern durchaus kritisch und vermuten oft verdeckte Ausschüttungen. Deshalb sind sehr strenge Vorgaben zu erfüllen, damit die Ausgaben als Betriebsausgaben absetzbar sind:

Gesellschafterbeschluss erforderlich: Sowohl für die Einrichtung der Versorgungszusage als auch für den Insolvenzschutz ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich.

Erdienbarkeitsfrist beachten: Zwischen dem Zeitpunkt der Zusageerteilung und dem Beginn der Auszahlung von Versorgungsleistungen müssen mindestens zehn Jahre liegen. Außerdem kann eine Probezeit erforderlich sein, bis eine Versorgungszusage überhaupt eingerichtet werden kann.

Angemessenheit berücksichtigen: Insgesamt müssen die Versorgungsansprüche angemessen sein und dürfen inklusive möglicher Ansprüche aus der gesetzlichen Rente nicht mehr als 75 Prozent des letzten tatsächlichen Bruttogehalts betragen.

Im weiteren Verlauf der Tätigkeit werden für leitende Angestellte die Pensionszusage und die Unterstützungskasse relevant, da sie auch höhere Versorgungszusagen ermöglicht. Dabei wird bei der Pensionszusage eine Versorgung direkt vom Arbeitgeber zugesagt, bei der Unterstützungskasse wird die Pflicht zur Erfüllung der Versorgungszusage auf einen externen Träger ausgelagert.

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