Krankenversicherung
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Meine Krankenversicherung
- Die Gesetzliche Krankenversicherung
- Die private Krankenversicherung
- Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
- Die privaten Krankenzusatzversicherungen
Eine Krankenversicherung ist in Deutschland kein Wunschkonzert, sondern eine Pflichtveranstaltung. Seit der Gesundheitsreform 2007 muss jeder deutsche Bürger krankenversichert sein.
Wer sich der Versicherungspflicht entzieht und dabei ertappt wird, wird zwangsversichert und mit einem hohen Säumniszuschlag belegt. Für die Versicherungsnehmer besteht innerhalb dieses eng gesteckten Rahmens dennoch ein Stück weit Wahlfreiheit.
Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können sie sich unter verschiedenen Modellen entscheiden.
Insgesamt gibt es vier Typen von Krankenversicherungen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland sind 90 % aller Krankenversicherten Mitglied bei der GKV. Dies hängt damit zusammen, dass für die meisten abhängig beschäftigten Arbeitnehmer keine andere Versicherung infrage kommt.
Die GKV funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Jeder entrichtet in Abhängigkeit von seinem Einkommen seinen Beitrag. Im Gegenzug erhalten alle Versicherte die gleiche Leistung. Die Beitragshöhe beträgt seit 2015 mindestens 14,6 % vom Einkommen. Seit mehreren Jahren dürfen die gesetzlichen Krankenkassen zudem sogenannte Zusatzbeiträge erheben, die ebenfalls beitragsabhängig sind. Sie dienen dazu, eventuelle Defizite der Kassen zu schließen.
Die GKV kommt zwar prinzipiell für jede Krankheitsbehandlung auf, aber eben nicht für jede Behandlungsmethode – ein feiner, aber wichtiger Unterschied. Um es an einem Beispiel zu veranschaulichen: Die GKV zahlt beim Zahnarzt die Amalgamfüllung, weil sie am günstigsten ist. Wer hochwertigere Inlays aus Kunststoff oder Keramik wünscht, muss diese aus eigener Tasche zahlen. Genauso sieht es beim Zahnersatz aus.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Dieser Versicherungstyp ist eine Alternative zur privaten Krankenversicherung und richtet sich im Prinzip an die gleichen Versichertengruppen.
Sie versichern sich in diesem Fall unter dem Dach einer gesetzlichen Krankenkasse, können aber mehr Leistungen vereinbaren.
Der wichtigste Unterschied zur PKV ist, dass auch bei diesen Versicherten die Beiträge auf Grundlage des Jahreseinkommens festgelegt werden.
Die private Krankenversicherung
Nur bestimmte Versichertengruppen dürfen in eine private Krankenversicherung wechseln. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Angestelltemit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese liegt im Jahr 2022 bei 64.350 Euro.
Die Beiträge zur PKV sind allerdings nicht vom Einkommen abhängig. Die Prämien hängen vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand, von möglichen Risiken durch Vorerkrankungen und von den vereinbarten Leistungen ab. Generell ist der Leistungsumfang den Angeboten der GKV weit überlegen. Aber auch die privaten Versicherer haben sogenannte Basistarife im Sortiment, die in etwa dem Angebot der GKV entsprechen.
Mit wachsendem Alter der Versicherten steigen bei der PKV auch die Beiträge. Damit die Prämien nicht eines Tages unbezahlbar werden, ist es inzwischen möglich, Altersrückstellungen zu bilden. Der Versicherte zahlt dazu bereits in jungem Alter etwas mehr Geld pro Monat, als eigentlich nötig wäre. Dieses Geld legt die Versicherung auf den Kapitalmärkten an. Später werden dann mit diesem verzinsten Kapital die Beiträge des Versicherungsnehmers bezuschusst
Die privaten KrankenZusatzversicherungen
Private Zusatzversicherungen wenden sich an den Kreis der gesetzlich Versicherten. Da die gesetzliche Krankenkasse nur eingeschränkt Behandlungsleistungen und Kostenerstattungen übernimmt, kann sich jedes GKV-Mitglied durch den Abschluss einer Zusatzversicherung eine bessere medizinische Versorgung sichern.
Solche Versicherungen können bei privaten, aber auch gesetzlichen Kassen abgeschlossen werden. Das Spektrum der Leistungen deckt den gesamten Bereich von Zahnersatz bis hin zu stationären und ambulanten Behandlungen ab.