Neuheiten 2016

Mehr Abgaben für Gutverdiener

Viele Gutverdiener müssen 2016 bis zu rund 32 Euro mehr Sozialabgaben im Monat leisten. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen in der gesetzlichen Kranken -und Pflegeversicherung voraussichtlich auf 4237,50 Bruttomonatsgehalt. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze um 200 Euro im Osten und 150 Euro im Westen.

Mehr Bafög

Zum Wintersemester 2016 steigt der maximale monatliche Unterhalt vom Staat für Studierende auf 735 Euro (vorher 670 Euro). Zudem können Studenten bis zu 450 Euro monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der Freibetrag für eigenes Vermögen steigt auf 7500 Euro (vorher 5200 Euro). Die Einkommensfreibeträge der Eltern steigen bei Verheirateten auf 1715 Euro (vorher 1605 Euro).

Recht auf Basiskonto kommt

Ab 1. Juni 2016 soll es leichter werden, ein Girokonto zu bekommen und es zu wechseln.

Basiskonto: Jeder Mensch, der sich legal in der EU aufhält und geschäftsfähig ist, soll Recht auf ein Basiskonto haben – mit den Funktionen eines Girokontos. Der Inhaber bekommt einen Zahlungskarte, das Konto kann aber in der Regel nicht überzogen werden. Preisobergrenzen für die monatliche Kontoführung sind nicht festgelegt.

Gesetzliche Krankenversicherung – Zusatzbeiträge kommen

Viele gesetzliche Krankenkasse erhöhen Ihre Beiträge. Den Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine tragen müssen, steigt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums im Durchschnitt von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent. Zusammen mit den 14,6 Prozent festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte schultern, sind dies mindestens 15,7 Prozent. Es gibt aber auch viele Krankenkassen die mit weniger auskommen.

Freistellungsauftrag

Anleger, die Ihrem Geldinstitut vor dem Jahr 2011 einen Freistellungsauftrag erteilt haben, müssen die Gültigkeit Ihrer Aufträge überprüfen. Vor 2011 erteilte Aufträge werden im neuen Jahr ungültig, weil Sie noch keine Steuer ID enthielten. Jeder kann im Jahr bis 801 Euro Erträge wie Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinne steuerfrei stellen (Ehepaare 1602 Euro). Damit der alte Freistellungsauftrag weiter gilt, müssen Anleger Ihrer Bank Ihre Steuer ID mitteilen, sofern diese noch nicht vorliegt.

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